Pflichten der Betreiber nach Art. 26–27 EU AI Act

Welche Pflichten treffen Betreiber (Deployers) von KI-Systemen nach dem EU AI Act? Überblick über bestimmungsgemäßen Einsatz, menschliche Aufsicht, Datenqualität, Monitoring und Grundrechte-Folgenabschätzung.

11. Februar 20264 min read
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Überblick

Nicht nur Entwickler von KI-Systemen unterliegen regulatorischen Anforderungen. Auch Unternehmen, Behörden oder Organisationen, die ein KI-System einsetzen, gelten nach dem EU AI Act als Betreiber (Deployer) – und tragen eigenständige Pflichten.

Gerade für Unternehmen, die KI-Systeme von Drittanbietern nutzen (z. B. Recruiting-Tools, Kreditscoring-Software oder KI-Chatbots), ist diese Rolle besonders relevant.

Dieser Beitrag erläutert:

  • Wer als Betreiber gilt
  • Welche Pflichten Art. 26–27 vorsehen
  • Wann Betreiber zu Anbietern werden können
  • Wie sich Betreiberpflichten von Anbieterpflichten unterscheiden
  • Welche praktischen Schritte jetzt notwendig sind

Wer ist „Betreiber"?

Ein Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die:

  • ein KI-System im eigenen Verantwortungsbereich nutzt
  • es in Geschäftsprozesse integriert
  • Entscheidungen auf Grundlage der KI-Ausgaben trifft

Beispiele:

  • Ein Unternehmen nutzt ein KI-Recruiting-System
  • Eine Bank setzt ein Kreditscoring-Tool ein
  • Eine Universität verwendet KI zur Prüfungsbewertung

Wichtig

Der Betreiber ist nicht zwingend der Entwickler des Systems. Auch die Nutzung eines fremden KI-Systems begründet Betreiberpflichten.

Kernpflichten der Betreiber (Art. 26)

Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen insbesondere:

  1. Das System bestimmungsgemäß einsetzen
  2. Menschliche Aufsicht sicherstellen
  3. Input-Datenqualität gewährleisten
  4. Systemleistung überwachen
  5. Vorfälle melden
  6. Transparenzpflichten gegenüber Betroffenen erfüllen

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Das KI-System darf nur:

  • innerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs
  • entsprechend der Herstellerdokumentation
  • unter Einhaltung der bereitgestellten Anweisungen

eingesetzt werden.

Ein Einsatz außerhalb der Zweckbestimmung kann:

  • zu Rechtsverstößen führen
  • Haftungsrisiken erhöhen
  • die Betreiberrolle in eine Anbieterrolle verschieben

Rollenverschiebung

Wird ein KI-System wesentlich verändert oder zweckentfremdet, kann der Betreiber rechtlich zum Anbieter werden.

Menschliche Aufsicht

Betreiber müssen sicherstellen, dass:

  • qualifiziertes Personal das System überwacht
  • Eingriffe möglich sind
  • Entscheidungen überprüft werden können
  • Fehlfunktionen erkannt werden

Das bedeutet in der Praxis:

  • Schulung der Mitarbeitenden
  • Klare Verantwortlichkeiten
  • Interventionsprozesse definieren

Input-Datenqualität

Betreiber tragen Verantwortung für:

  • Relevanz der eingespeisten Daten
  • Vermeidung offensichtlicher Verzerrungen
  • Aktualität der Daten

Beispiel: Wenn ein Kreditscoring-System mit fehlerhaften Kundendaten gespeist wird, liegt die Verantwortung beim Betreiber – nicht beim Anbieter.

Monitoring & Leistungsüberwachung

Betreiber müssen:

  • Systemausgaben überwachen
  • Auffälligkeiten dokumentieren
  • Leistungsabweichungen erkennen
  • bei Bedarf Anpassungen vornehmen

Das ist besonders relevant bei:

  • HR-Systemen
  • Finanzentscheidungen
  • Bildungssystemen

Meldepflichten

Schwerwiegende Vorfälle oder Fehlfunktionen müssen:

  • dem Anbieter gemeldet werden
  • ggf. den zuständigen Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden

Beispiele:

  • Systematische Diskriminierung
  • Sicherheitslücken
  • gravierende Fehlentscheidungen

Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)

In bestimmten Fällen müssen Betreiber eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.

Diese ist insbesondere relevant bei:

  • staatlichen Stellen
  • großflächigem Einsatz mit erheblichem Grundrechtsbezug

Die FRIA bewertet:

  • potenzielle Grundrechtsbeeinträchtigungen
  • Diskriminierungsrisiken
  • Transparenzdefizite
  • Kontrollmechanismen

Abgrenzung zur DSGVO

Die FRIA ist nicht identisch mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO – kann aber inhaltlich überschneiden.

Transparenz gegenüber Betroffenen

Je nach Einsatzbereich müssen Betroffene informiert werden über:

  • Einsatz eines KI-Systems
  • Art der Entscheidungsunterstützung
  • Möglichkeiten menschlicher Überprüfung

Dies kann mit DSGVO-Informationspflichten zusammenfallen.

Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?

Ein Betreiber kann Anbieter werden, wenn er:

  • das System wesentlich verändert
  • eigene KI-Komponenten integriert
  • das System unter eigener Marke vertreibt
  • den vorgesehenen Zweck erheblich ändert

In diesem Fall gelten sämtliche Anbieterpflichten zusätzlich.

Abgrenzung Anbieter vs. Betreiber

AnbieterBetreiber
Entwickelt oder bringt KI-System in VerkehrNutzt das KI-System
Führt Konformitätsbewertung durchSetzt System bestimmungsgemäß ein
Erstellt technische DokumentationÜberwacht Input-Daten & Nutzung
Trägt CE-VerantwortungTrägt Einsatzverantwortung

Viele Unternehmen nehmen beide Rollen ein.

Verbindung zur DSGVO

Betreiber müssen zusätzlich prüfen:

  • Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungen)
  • Transparenzpflichten (Art. 13/14 DSGVO)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • Drittlandtransfers bei Cloud-KI

Eine isolierte AI-Act-Betrachtung reicht daher nicht aus.

Praktische Umsetzung

Schritt 1 – Rollenklärung

  • Sind wir ausschließlich Betreiber?
  • Haben wir das System verändert?
  • Vertreiben wir es weiter?

Schritt 2 – Einsatzanalyse

  • Entspricht der Einsatz der Zweckbestimmung?
  • Sind Schulungen durchgeführt?
  • Sind Überwachungsprozesse definiert?

Schritt 3 – Dokumentation

  • Interne Richtlinien zum KI-Einsatz
  • Schulungsnachweise
  • Monitoring-Protokolle
  • Incident-Reporting-Prozess

Schritt 4 – Schnittstelle Datenschutz

  • Ist eine DSFA erforderlich?
  • Sind Betroffene informiert?
  • Ist Transparenz ausreichend?

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Nächste Schritte

  1. Identifizieren Sie Ihre Rolle im KI-Ökosystem.
  2. Prüfen Sie, ob Ihr KI-System Hochrisiko ist.
  3. Implementieren Sie interne Überwachungsprozesse.
  4. Schulen Sie verantwortliche Mitarbeitende.
  5. Dokumentieren Sie alle Einsatz- und Kontrollmaßnahmen.

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