Überblick
Die Konformitätsbewertung ist das zentrale Marktzugangsinstrument des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme. Ohne erfolgreiche Bewertung darf ein entsprechendes System nicht in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Sie ähnelt bekannten Verfahren aus dem Produktsicherheitsrecht (z. B. CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten), ist jedoch speziell auf KI-Systeme zugeschnitten.
Dieser Beitrag erläutert:
- Wann eine Konformitätsbewertung erforderlich ist
- Welche Verfahren zur Verfügung stehen
- Wann eine benannte Stelle (Notified Body) beteiligt werden muss
- Wie die CE-Kennzeichnung erfolgt
- Welche typischen Fehler vermieden werden sollten
Wann ist eine Konformitätsbewertung erforderlich?
Eine Konformitätsbewertung ist erforderlich für:
- Alle Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III
- KI-Systeme, die Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sind
Nicht erforderlich ist sie für:
- Niedrigrisiko-KI
- Transparenzpflichtige Systeme (z. B. Chatbots ohne Hochrisiko-Bezug)
- GPAI-Modelle als solche (es sei denn, sie werden Teil eines Hochrisiko-Systems)
Kernregel
Nur Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen dem verpflichtenden CE-Konformitätsverfahren.
Die zwei Wege der Konformitätsbewertung
Der EU AI Act sieht zwei mögliche Verfahren vor:
| Verfahren | Wann anwendbar | Beteiligung Dritter |
|---|---|---|
| Interne Selbstbewertung | Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden | Nein |
| Drittstellenbewertung | Wenn Normen nicht vollständig angewendet werden oder besondere Risiken bestehen | Ja (Notified Body) |
Interne Selbstbewertung
Dieses Verfahren ist möglich, wenn:
- das Unternehmen harmonisierte Normen vollständig einhält
- keine signifikanten Abweichungen bestehen
- das System nicht als Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts gilt
Voraussetzungen:
- Vollständige technische Dokumentation
- Risikomanagementsystem
- Qualitätsmanagementsystem
- Interne Prüfprotokolle
Das Unternehmen erklärt eigenverantwortlich die Konformität.
Hohe Verantwortung
Die interne Selbstbewertung bedeutet nicht weniger Haftung. Die Marktüberwachungsbehörden können die Dokumentation jederzeit prüfen.
Konformitätsbewertung durch benannte Stelle
Eine benannte Stelle (Notified Body) ist erforderlich, wenn:
- harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden
- Sicherheitskomponenten betroffen sind
- besondere technische Risiken bestehen
Die benannte Stelle prüft:
- Dokumentation
- Risikomanagement
- Tests
- Governance-Struktur
- Qualitätssicherung
Erst nach positiver Bewertung darf die CE-Kennzeichnung erfolgen.
Ablauf einer Konformitätsbewertung
Schritt 1 – Vorbereitung
- Risikoklassifizierung abschließen
- Zweckbestimmung klar definieren
- Dokumentation strukturieren
Schritt 2 – Technische Dokumentation
Die Dokumentation muss u. a. enthalten:
- Systembeschreibung
- Architektur & Modellbeschreibung
- Trainings- & Testdatenanalyse
- Risikomanagementdokumentation
- Human-Oversight-Konzept
- Logging-Mechanismen
- Genauigkeitsmetriken
Schritt 3 – Interne Prüfung oder Einreichung bei Drittstelle
- Interne Auditierung oder
- Prüfung durch Notified Body
Schritt 4 – EU-Konformitätserklärung
Nach erfolgreicher Bewertung erstellt der Anbieter:
- Eine EU-Konformitätserklärung
- Eine formale CE-Kennzeichnung
Schritt 5 – Registrierung
Hochrisiko-KI-Systeme müssen:
- in einer EU-weiten Datenbank registriert werden
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung signalisiert:
- Einhaltung aller relevanten AI-Act-Anforderungen
- Marktzulassung innerhalb der EU
Sie ist keine Qualitätsauszeichnung, sondern eine regulatorische Bestätigung.
Unzulässige CE-Kennzeichnung
Eine unberechtigte CE-Kennzeichnung kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Harmonisierte Normen
Die Anwendung harmonisierter Normen (z. B. ISO/IEC 42001) kann:
- Konformitätsnachweise erleichtern
- die interne Bewertung absichern
- regulatorische Rechtssicherheit erhöhen
Normen sind kein Ersatz für gesetzliche Pflichten, aber ein strukturierendes Instrument.
Typische Fehler in der Praxis
| Fehler | Risiko |
|---|---|
| Unklare Zweckbestimmung | Falsche Risikoklassifizierung |
| Unvollständige Trainingsdaten-Dokumentation | Ablehnung durch Drittstelle |
| Fehlende Human-Oversight-Prozesse | Marktverbot |
| Keine Post-Market-Strategie | Meldepflichtverletzung |
| Verwechslung von Anbieter- und Betreiberrolle | Haftungsrisiken |
Post-Market Monitoring
Nach Markteinführung endet die Pflicht nicht.
Anbieter müssen:
- Leistungsüberwachung etablieren
- Vorfälle dokumentieren
- Korrekturmaßnahmen implementieren
- ggf. Behörden informieren
Die Konformitätsbewertung ist somit kein einmaliger Akt, sondern Teil eines kontinuierlichen Compliance-Prozesses.
Verbindung zur DSGVO
Bei personenbezogenen Daten müssen zusätzlich berücksichtigt werden:
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Transparenzpflichten
- Betroffenenrechte
- Drittlandtransfers
Eine isolierte AI-Act-Konformität genügt nicht.
Strategische Vorbereitung
Früh beginnen
Konformitätsprozesse benötigen häufig:
- 6–18 Monate Vorlauf
- Interdisziplinäre Teams (Recht, Technik, Compliance)
- Budgetplanung
Governance-Struktur aufbauen
- AI-Compliance-Verantwortliche benennen
- Dokumentationsstandards etablieren
- Änderungsmanagement implementieren
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Für spezifische Rechtsfragen zum AI Act und zur DSGVO steht Ihnen spezialisierte Rechtsberatung mit Fokus auf KI-Regulierung, Datenschutz und Compliance-Strukturen zur Verfuegung.
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Nächste Schritte
- Klassifizieren Sie Ihr KI-System nach Risikostufe.
- Prüfen Sie, ob eine Drittstelle erforderlich ist.
- Strukturieren Sie Ihre technische Dokumentation.
- Implementieren Sie ein formales Qualitätsmanagementsystem.
- Planen Sie CE-Kennzeichnung und Registrierung frühzeitig.
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