Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Die sechs Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO im Detail – mit besonderem Fokus auf KI-Systeme, Einwilligung, berechtigtes Interesse und Zweckänderung bei Modelltraining.

11. Februar 20264 min read
DSGVOArt. 6RechtsgrundlageEinwilligungBerechtigtes InteresseKI-Compliance

Überblick

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage. Ohne gültige Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung rechtswidrig – unabhängig davon, ob sie technisch sinnvoll oder wirtschaftlich notwendig erscheint.

Art. 6 DSGVO enthält sechs mögliche Rechtsgrundlagen. Für KI-Systeme ist insbesondere relevant:

  • Einwilligung
  • Vertragserfüllung
  • Berechtigtes Interesse

Dieser Beitrag erläutert:

  • Alle sechs Rechtsgrundlagen im Detail
  • Typische Anwendungsfälle bei KI
  • Spannungsfelder (z. B. Re-Training, Zweckänderung)
  • Eine Vergleichstabelle zur praktischen Einordnung

Die sechs Rechtsgrundlagen im Überblick

Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Verarbeitung rechtmäßig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Nr.RechtsgrundlageTypischer Kontext
aEinwilligungMarketing, freiwillige Datenverarbeitung
bVertragserfüllungKundenverträge, digitale Services
cRechtliche VerpflichtungSteuerrecht, Aufbewahrungspflichten
dSchutz lebenswichtiger InteressenNotfälle
eWahrnehmung öffentlicher AufgabenBehörden
fBerechtigtes InteresseUnternehmensinterne Analysen, KI-Optimierung

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a)

Voraussetzungen

  • Freiwillig
  • Informiert
  • Spezifisch
  • Widerruflich
  • Unmissverständlich

Herausforderungen im KI-Kontext

  • Zweckänderung beim Re-Training
  • Schwierige Transparenz bei komplexen Modellen
  • Widerruf und Modell-Update

Beispiel: Ein Nutzer stimmt der Nutzung seiner Daten für personalisierte Empfehlungen zu. Später werden diese Daten für ein generelles Modelltraining verwendet.

Frage: Ist dies vom ursprünglichen Einwilligungszweck gedeckt?

Widerrufsproblem

Wird eine Einwilligung widerrufen, stellt sich die Frage, wie Trainingsdaten aus Modellen entfernt werden können.

Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b)

Verarbeitung ist zulässig, wenn sie:

  • zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist
  • oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen dient

Beispiel:

  • Kreditprüfung bei Darlehensvertrag
  • KI-gestützte Übersetzung in einem SaaS-Vertrag

Wichtig: Nicht jede nützliche Datenverarbeitung ist „erforderlich" im Sinne des Vertrags.

Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c)

Datenverarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht notwendig ist.

Beispiele:

  • Geldwäscheprävention
  • Aufbewahrungspflichten

Für KI-Systeme relevant etwa bei:

  • Fraud Detection im Finanzwesen

Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d)

Selten im KI-Kontext, aber möglich bei:

  • medizinischer Notfalldiagnostik
  • Katastrophenschutzsystemen

Öffentliche Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e)

Relevanz insbesondere für:

  • Behörden
  • öffentliche Bildungseinrichtungen
  • Verwaltungs-KI

Voraussetzung: Klare gesetzliche Grundlage.

Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f)

Dies ist die in der Praxis häufigste Grundlage bei KI-Systemen im Unternehmenskontext.

Voraussetzungen:

  1. Legitimes Interesse des Verantwortlichen
  2. Erforderlichkeit der Verarbeitung
  3. Interessenabwägung zugunsten des Verantwortlichen

Interessenabwägung im Detail

Es muss geprüft werden:

  • Art der Daten
  • Erwartungshaltung der Betroffenen
  • Eingriffsintensität
  • Schutzmaßnahmen

Dokumentationspflicht

Die Interessenabwägung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Vergleich: Einwilligung vs. Berechtigtes Interesse

KriteriumEinwilligungBerechtigtes Interesse
Widerruf möglichJaNein (aber Widerspruch möglich)
DokumentationsaufwandHochHoch
FlexibilitätGeringMittel
Typisch bei KIMarketing, personalisierte DiensteOptimierung, interne Analysen

Zweckänderung bei KI-Training

Ein zentrales Problem:

Daten werden erhoben für Zweck A — später genutzt für Modelltraining (Zweck B).

Hier ist zu prüfen:

  • Ist Zweck B kompatibel mit Zweck A?
  • Liegt eine neue Verarbeitung vor?
  • Ist eine neue Rechtsgrundlage erforderlich?

Typische KI-Szenarien

1. Chatbot für Kundenservice

Rechtsgrundlage:

  • Vertragserfüllung oder
  • Berechtigtes Interesse

2. HR-Recruiting-KI

Rechtsgrundlage:

  • Berechtigtes Interesse
  • ggf. Einwilligung

3. Marketing-Personalisierung

Rechtsgrundlage:

  • Einwilligung oder
  • Berechtigtes Interesse (mit Vorsicht)

Verbindung zu Art. 9 DSGVO

Wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, reicht Art. 6 nicht aus – zusätzlich ist Art. 9 zu prüfen.

Praktische Umsetzung

Schritt 1 – Rechtsgrundlage je Verarbeitung definieren

Nicht pauschal, sondern je Zweck.

Schritt 2 – Dokumentation

  • Begründung
  • Interessenabwägung
  • Einwilligungstexte

Schritt 3 – Zweckdefinition

  • Trainingszweck klar festlegen
  • Modellverbesserung definieren
  • Zweckänderung dokumentieren

Schritt 4 – Transparenz

  • Datenschutzerklärung aktualisieren
  • KI-Nutzung verständlich erläutern

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Nächste Schritte

  1. Identifizieren Sie alle KI-bezogenen Datenverarbeitungen.
  2. Ordnen Sie jeder Verarbeitung eine konkrete Rechtsgrundlage zu.
  3. Dokumentieren Sie Interessenabwägungen nachvollziehbar.
  4. Prüfen Sie Zweckänderungen bei Modelltraining.
  5. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend.

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