Überblick
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage. Ohne gültige Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung rechtswidrig – unabhängig davon, ob sie technisch sinnvoll oder wirtschaftlich notwendig erscheint.
Art. 6 DSGVO enthält sechs mögliche Rechtsgrundlagen. Für KI-Systeme ist insbesondere relevant:
- Einwilligung
- Vertragserfüllung
- Berechtigtes Interesse
Dieser Beitrag erläutert:
- Alle sechs Rechtsgrundlagen im Detail
- Typische Anwendungsfälle bei KI
- Spannungsfelder (z. B. Re-Training, Zweckänderung)
- Eine Vergleichstabelle zur praktischen Einordnung
Die sechs Rechtsgrundlagen im Überblick
Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Verarbeitung rechtmäßig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
| Nr. | Rechtsgrundlage | Typischer Kontext |
|---|---|---|
| a | Einwilligung | Marketing, freiwillige Datenverarbeitung |
| b | Vertragserfüllung | Kundenverträge, digitale Services |
| c | Rechtliche Verpflichtung | Steuerrecht, Aufbewahrungspflichten |
| d | Schutz lebenswichtiger Interessen | Notfälle |
| e | Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben | Behörden |
| f | Berechtigtes Interesse | Unternehmensinterne Analysen, KI-Optimierung |
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a)
Voraussetzungen
- Freiwillig
- Informiert
- Spezifisch
- Widerruflich
- Unmissverständlich
Herausforderungen im KI-Kontext
- Zweckänderung beim Re-Training
- Schwierige Transparenz bei komplexen Modellen
- Widerruf und Modell-Update
Beispiel: Ein Nutzer stimmt der Nutzung seiner Daten für personalisierte Empfehlungen zu. Später werden diese Daten für ein generelles Modelltraining verwendet.
Frage: Ist dies vom ursprünglichen Einwilligungszweck gedeckt?
Widerrufsproblem
Wird eine Einwilligung widerrufen, stellt sich die Frage, wie Trainingsdaten aus Modellen entfernt werden können.
Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b)
Verarbeitung ist zulässig, wenn sie:
- zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist
- oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen dient
Beispiel:
- Kreditprüfung bei Darlehensvertrag
- KI-gestützte Übersetzung in einem SaaS-Vertrag
Wichtig: Nicht jede nützliche Datenverarbeitung ist „erforderlich" im Sinne des Vertrags.
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c)
Datenverarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht notwendig ist.
Beispiele:
- Geldwäscheprävention
- Aufbewahrungspflichten
Für KI-Systeme relevant etwa bei:
- Fraud Detection im Finanzwesen
Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d)
Selten im KI-Kontext, aber möglich bei:
- medizinischer Notfalldiagnostik
- Katastrophenschutzsystemen
Öffentliche Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e)
Relevanz insbesondere für:
- Behörden
- öffentliche Bildungseinrichtungen
- Verwaltungs-KI
Voraussetzung: Klare gesetzliche Grundlage.
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f)
Dies ist die in der Praxis häufigste Grundlage bei KI-Systemen im Unternehmenskontext.
Voraussetzungen:
- Legitimes Interesse des Verantwortlichen
- Erforderlichkeit der Verarbeitung
- Interessenabwägung zugunsten des Verantwortlichen
Interessenabwägung im Detail
Es muss geprüft werden:
- Art der Daten
- Erwartungshaltung der Betroffenen
- Eingriffsintensität
- Schutzmaßnahmen
Dokumentationspflicht
Die Interessenabwägung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vergleich: Einwilligung vs. Berechtigtes Interesse
| Kriterium | Einwilligung | Berechtigtes Interesse |
|---|---|---|
| Widerruf möglich | Ja | Nein (aber Widerspruch möglich) |
| Dokumentationsaufwand | Hoch | Hoch |
| Flexibilität | Gering | Mittel |
| Typisch bei KI | Marketing, personalisierte Dienste | Optimierung, interne Analysen |
Zweckänderung bei KI-Training
Ein zentrales Problem:
Daten werden erhoben für Zweck A — später genutzt für Modelltraining (Zweck B).
Hier ist zu prüfen:
- Ist Zweck B kompatibel mit Zweck A?
- Liegt eine neue Verarbeitung vor?
- Ist eine neue Rechtsgrundlage erforderlich?
Typische KI-Szenarien
1. Chatbot für Kundenservice
Rechtsgrundlage:
- Vertragserfüllung oder
- Berechtigtes Interesse
2. HR-Recruiting-KI
Rechtsgrundlage:
- Berechtigtes Interesse
- ggf. Einwilligung
3. Marketing-Personalisierung
Rechtsgrundlage:
- Einwilligung oder
- Berechtigtes Interesse (mit Vorsicht)
Verbindung zu Art. 9 DSGVO
Wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, reicht Art. 6 nicht aus – zusätzlich ist Art. 9 zu prüfen.
Praktische Umsetzung
Schritt 1 – Rechtsgrundlage je Verarbeitung definieren
Nicht pauschal, sondern je Zweck.
Schritt 2 – Dokumentation
- Begründung
- Interessenabwägung
- Einwilligungstexte
Schritt 3 – Zweckdefinition
- Trainingszweck klar festlegen
- Modellverbesserung definieren
- Zweckänderung dokumentieren
Schritt 4 – Transparenz
- Datenschutzerklärung aktualisieren
- KI-Nutzung verständlich erläutern
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Unabhaengige Rechtsberatung. Keine automatisierte Rechtsauskunft. Die Plattform ai-playbook.eu bietet keine Rechtsberatung.
Nächste Schritte
- Identifizieren Sie alle KI-bezogenen Datenverarbeitungen.
- Ordnen Sie jeder Verarbeitung eine konkrete Rechtsgrundlage zu.
- Dokumentieren Sie Interessenabwägungen nachvollziehbar.
- Prüfen Sie Zweckänderungen bei Modelltraining.
- Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend.
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