Betroffenenrechte beim KI-Einsatz

Überblick über die Rechte betroffener Personen nach DSGVO im Kontext von KI-gestützten Entscheidungen.

10. Juni 20252 min read
DSGVOBetroffenenrechteTransparenzArt. 22

Überblick

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen umfassende Rechte, die auch beim Einsatz von KI-Systemen gelten. Besonders relevant ist Art. 22 DSGVO – das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Relevante Betroffenenrechte

Auskunftsrecht (Art. 15)

Betroffene haben das Recht zu erfahren:

  • Ob ihre Daten verarbeitet werden
  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Praxistipp

Bereiten Sie standardisierte Auskünfte vor, die den KI-Einsatz transparent erklären. Dies spart Zeit und stellt einheitliche Qualität sicher.

Recht auf Berichtigung (Art. 16)

Wenn KI-Systeme mit fehlerhaften Daten arbeiten, können Betroffene die Korrektur verlangen. Dies betrifft insbesondere:

  • Eingabedaten: Fehlerhafte Basisdaten, die zu falschen Ergebnissen führen
  • Profildaten: Falsche Zuordnungen oder Kategorisierungen
  • Trainingsdaten: Wenn nachweisbar fehlerhafte Daten das Modell beeinflusst haben

Automatisierte Einzelentscheidung (Art. 22)

Besonders wichtig bei KI-Einsatz:

  1. Grundsätzliches Verbot automatisierter Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung
  2. Ausnahmen nur bei Vertragserforderlichkeit, gesetzlicher Ermächtigung oder ausdrücklicher Einwilligung
  3. Bei erlaubten automatisierten Entscheidungen: Recht auf menschliche Überprüfung

Umsetzung in der Praxis

RechtUmsetzungsmaßnahmeFrist
AuskunftKI-Verarbeitungsregister pflegen1 Monat
BerichtigungFeedback-Prozess implementierenUnverzüglich
LöschungLöschkonzept für KI-Daten1 Monat
WiderspruchOpt-out-Mechanismus bereitstellenUnverzüglich
ErklärungErklärbare KI-Modelle einsetzenLaufend

Bußgeldrisiko

Verstöße gegen Betroffenenrechte können mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).

Empfehlungen

  • Implementieren Sie Erklärbarkeit (Explainability) in Ihre KI-Systeme
  • Stellen Sie sicher, dass betroffene Personen einfach Widerspruch einlegen können
  • Dokumentieren Sie die Logik automatisierter Entscheidungen
  • Bieten Sie einen menschlichen Ansprechpartner für KI-bezogene Anfragen
  • Führen Sie regelmäßige Bias-Checks durch, um Diskriminierung zu vermeiden

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