Überblick
Transparenz ist eines der zentralen Prinzipien der DSGVO. Art. 13 und 14 verpflichten Verantwortliche dazu, betroffene Personen umfassend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Beim Einsatz von KI-Systemen wird diese Pflicht besonders anspruchsvoll. Betroffene müssen nicht nur über die Datenerhebung informiert werden, sondern – bei automatisierten Entscheidungen – auch über die „involvierte Logik" und mögliche Auswirkungen.
Dieser Beitrag erläutert:
- Unterschied zwischen Art. 13 und Art. 14
- Welche Pflichtangaben zwingend sind
- Spezielle Anforderungen bei KI und automatisierten Entscheidungen
- Wie Transparenz bei komplexen Modellen praktisch umgesetzt werden kann
- Beispielhafte Formulierungsbausteine
Art. 13 vs. Art. 14 DSGVO
| Norm | Wann anwendbar | Beispiel |
|---|---|---|
| Art. 13 | Daten werden direkt bei der Person erhoben | Online-Formular |
| Art. 14 | Daten stammen aus Drittquelle | Datenkauf, Scraping, externe Datenbanken |
Bei KI-Systemen ist Art. 14 häufig relevant, etwa bei:
- Anreicherung von Kundendaten
- Nutzung externer Datensätze
- Trainingsdaten aus Drittquellen
Frühzeitige Information
Die Information muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Datenerhebung erfolgen – oder spätestens innerhalb eines Monats bei Drittquellen.
Pflichtangaben nach Art. 13/14 DSGVO
Die Datenschutzhinweise müssen u. a. enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Verarbeitungszwecke
- Rechtsgrundlage
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Drittlandtransfers
- Speicherdauer
- Betroffenenrechte
- Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
Zusätzlich bei automatisierten Entscheidungen:
- Aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik
- Tragweite und angestrebte Auswirkungen
Automatisierte Entscheidungen & Profiling (Art. 22 DSGVO)
Wenn ein KI-System:
- eine Entscheidung trifft
- rechtliche Wirkung entfaltet
- oder die Person erheblich beeinträchtigt
müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllt werden.
Beispiele:
- Kreditablehnung
- Bewerbungsabsage
- Versicherungsprämienberechnung
Recht auf menschliches Eingreifen
Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine menschliche Überprüfung zu verlangen.
Was bedeutet „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik"?
Die DSGVO verlangt keine Offenlegung von:
- Quellcode
- mathematischen Modellen
- vollständigen Trainingsdaten
Erforderlich ist jedoch:
- Beschreibung der Funktionsweise auf verständlichem Niveau
- Erläuterung der Hauptfaktoren
- Darstellung der möglichen Auswirkungen
Beispiel: KI-gestütztes Kreditscoring
Transparente Beschreibung könnte enthalten:
- Welche Datenkategorien einfließen (z. B. Einkommen, Bonität, Zahlungsverhalten)
- Dass ein algorithmisches Bewertungsmodell verwendet wird
- Dass bestimmte Schwellenwerte zur Entscheidung führen
- Welche Folgen eine Ablehnung hat
Transparenz bei generativer KI
Besondere Herausforderungen:
- Trainingsdaten nicht vollständig bekannt
- Dynamische Modellanpassungen
- Komplexe Black-Box-Strukturen
Mögliche Lösung:
- Beschreibung der allgemeinen Modellfunktion
- Hinweis auf mögliche Fehleranfälligkeit
- Erklärung von Eingriffs- und Korrekturmöglichkeiten
Musterformulierungsbaustein (Beispiel)
Einsatz von KI-Systemen
„Wir setzen zur Analyse Ihrer Angaben ein algorithmisches Bewertungssystem ein. Dieses verarbeitet insbesondere folgende Datenkategorien: [...]. Die Auswertung dient dem Zweck [...]. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage vordefinierter Bewertungslogiken. Sie haben das Recht, eine Überprüfung durch eine natürliche Person zu verlangen."
Dieser Text ist nur beispielhaft und muss an den konkreten Anwendungsfall angepasst werden.
Einzelfallprüfung erforderlich
Die konkrete Formulierung hängt vom jeweiligen KI-System und dessen Funktion ab.
Art. 14 bei Trainingsdaten
Wenn personenbezogene Daten:
- aus Drittquellen stammen
- aus öffentlichen Quellen erhoben wurden
- automatisiert aggregiert wurden
muss geprüft werden:
- Ist eine individuelle Information möglich?
- Greift eine Ausnahme (z. B. unverhältnismäßiger Aufwand)?
Unverhältnismäßiger Aufwand (Art. 14 Abs. 5)
Eine Information kann unterbleiben, wenn:
- sie unmöglich ist
- oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
Dies ist jedoch eng auszulegen und erfordert dokumentierte Begründung.
Verbindung zum EU AI Act
Der AI Act verlangt zusätzlich:
- Transparenzpflichten bei Hochrisiko-Systemen
- Kennzeichnungspflichten bei KI-Interaktionen
- Information bei Deepfakes
Beide Regelwerke ergänzen sich.
Praktische Umsetzung
Schritt 1 – Transparenz-Check
- Sind alle Pflichtangaben enthalten?
- Sind KI-spezifische Hinweise integriert?
Schritt 2 – Automatisierungsprüfung
- Liegt eine automatisierte Einzelentscheidung vor?
- Werden Personen erheblich betroffen?
Schritt 3 – Verständlichkeitsprüfung
- Ist die Beschreibung für Laien verständlich?
- Werden Fachbegriffe erklärt?
Schritt 4 – Dokumentation
- Versionierung der Datenschutzhinweise
- Nachweis der Veröffentlichung
- Archivierung früherer Versionen
Typische Fehler
| Fehler | Risiko |
|---|---|
| Pauschale „KI wird eingesetzt"-Formulierung | Unzureichende Transparenz |
| Keine Logikerklärung bei Scoring | Art. 22-Verstoß |
| Fehlende Information bei Drittquellen | Art. 14-Verstoß |
| Überkomplexe technische Beschreibung | Verständlichkeitsmangel |
Governance-Empfehlung
KI-Transparenz sollte:
- frühzeitig in Produktentwicklung integriert werden
- mit Datenschutz- und Compliance-Teams abgestimmt werden
- regelmäßig überprüft und aktualisiert werden
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Arbeiten Sie mit Creativate AI Studio zusammen, um KI-Systeme zu entwerfen, zu validieren und zu implementieren — technisch fundiert, regelkonform und produktionsbereit.
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Nächste Schritte
- Überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung auf KI-Bezug.
- Prüfen Sie Art. 22-Relevanz Ihrer Systeme.
- Ergänzen Sie klare Logikerklärungen.
- Dokumentieren Sie Ausnahmen nach Art. 14 Abs. 5.
- Führen Sie bei komplexen Systemen eine DSFA durch.
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